Be​triebs​haft​pflicht​ver​si​che​rung

Betriebshaftpflichtversicherung

Die wichtigste Versicherung für Ihr Unternehmen

Eine Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen Ihres Gewerbes. Sie schützt sowohl den Geschäftsführer als auch alle anderen Betriebsangehörigen vor den finanziellen Folgen einer beruflichen Haftung. Sie beinhaltet einen passiven Rechtsschutz, das heißt, dass Ansprüche geprüft werden und, sollten sie unberechtigt sein, abgewehrt werden. Berechtigte Ansprüche werden im Rahmen des vereinbarten Deckungsumfangs reguliert.

Unabhängig davon, ob Sie Handwerker, Produzent oder Händler sind - eine Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung ist unabdingbar. 

Was ist versichert?

Der Umfang Ihres Versicherungsschutzes kann je nach Umfang und Bedarf variieren. Grundsätzlich versichert die Produkt- und Betriebshaftpflichtversicherung die gesetzliche Haftpflicht, die aus den Tätigkeiten, Eigenschaften udn Rechtsverhältnissen Ihres versicherten Betriebes entstehen kann. 

Steht fest, dass Sie verpflichtet sind, Schadenersatz zu leisten, leistet Ihre Versicherung Entschädigungszahlungen stets bis zur Höhe des entstandenen Schadens, maximal jedoch bis zur vertraglich vereinbarten Deckungssumme. Für einige Risiken werden weitergehend separat Deckungssummen festgelegt. 

Welche Gefahren und Schäden sind unter anderem versicherbar?

Allgemein gesprochen sichert eine Produkt- und Betriebshaftpflichtversicherung Personen-, Sach- und daraus resultierende Vermögensschäden ab. 

Spezielle Produktvermögensschäden sind in der erweiterten Produkthaftpflicht-Versicherung mitversichert, müssen jedoch in den meisten Fällen extra vereinbart werden. 

Ansprüche Dritter aus folgenden Schäden sind beispielsweise abgesichert:

  • das Fehlen zugesicherter Eigenschaften
  • Mangelhaftigkeit von Sachen, die erst durch die Verarbeitung der gelieferten Erzeugnisse enteht
  • nutzlos aufgewendete Kosten für die Ver- und Bearbeitung fehlerhafter Erzeugnisse
  • Kosten für den Ein- oder Ausbau mangelhafter Erzeugnisse
  • Prüfung und Sortierkosten von mangelhaften Produkten 
  • mangelhaft gelieferte, montierte oder gewartete Maschinen

Für bestimmte Berufsgruppen empfehlen wir weitergehend eine reine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, die auch unabhängig von vorangegangenen Personen- oder Sachschäden leistet.

Wo gilt die Versicherung?

Die Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung gilt grundsätzlich für Betriebsstätten in Deutschland. Sofern von diesem sich in Deutschland befindlichen Unternehmen Schäden im Ausland ausgehen, besteht hierfür innerhalb Europas Versicherungsschutz. Selbstverständlich kann die Absicherung auch vertraglich ausgeweitet werden oder Betriebsstätten außerhalb Deutschlands versichert werden. Für indirekte Exporte, das heißt, wenn in Deutschland gefertigte Produkte ins Ausland gelangen, ohne dass der Versicherungsnehmer diese selbst dorthin geliefert hat, besteht ebenfalls Versicherungsschutz. Direkte Exporte müssen gesondert abgesichert werden. 

Schadenbeispiele

Beim Abladen von Baumaterial auf einer Baustelle wird ein vorbeigehender Passant verletzt. Es werden Heilbehandlungskosten, Schmerzensgeld und Entgeltfortzahlung gelten gemacht. Diese Kosten trägt die Betriebshaftpflichtversicherung des Unternehmens.

Ein Elektriker verlägt in einem Büro mehrere Leitungen neu. Eine Zeit später kommt es zu einem Kurzschluss, der in einen Brand mündet. Die Schadenursache lässt sich von den Brandinspektoren auf eine dieser Leitungen zurückführen. Die Versicherung des Elektrikers muss für den Schaden aufkommen.

Bei der Herstellung von Backwaren fällt der Praktikantin nicht auf, dass Metallteile der eingesetzten Maschine in den Teig geraten. Die verunreinigten Waren werden an Kunden verkauft, die aufgrund von gesundheitlichen Problemen nach dem Verzehr Schadenersatz geltend machen. Die Versicherung kommt für die berechtige Forderung auf.

Was ist zu beachten?

Die Angebote für die Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung werden individuell entsprechend des Unternehmensgegenstandes erstellt. Sie setzen sich daher aus unterschiedlichen Bausteinen zusammen, die frei kombinierbar sind. Um sicherzugehen, dass Ihr Betrieb ausreichend und sinnvoll abgesichert ist, sollten Sie daher Kontakt zu einem Versicherungsexperten aufnehmen. Gerne stehen wir Ihnen für Ihre Anfragen zur Verfügung.

D&O-Versicherung

Sinnvolle Ergänzung zur Betriebshaftpflichtversicherung

Geschäftsführer, Aufsichtsräte oder Vorstände haften bei Beratungs- und Entscheidungsfehlern persönlich und unbeschränkt mit ihrem gesamten Privatvermögen. Für den Fall, dass Sie für einen Vermögensschaden im Zusammenhang mit der jeweiligen versicherten Tätigkeit ersatzpflicht gemacht werden, kann mit einer D&O-Versicherung (Organ- oder Manager-Haftpflichtversicherung) vorgesorgt werden. 

Bei Interesse stehen Ihnen die Versicherungsexperten von HFH gerne zur Verfügung.

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